Informationen zum Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone

Information

Mit dem Inkrafttreten der jüngsten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKGMoG) zum 01.12.2021 wurde die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen inklusive der Erreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 aus dem Katalog der Telekommunikations-Universaldienstleistungen gestrichen. Damit ist die Verpflichtung der Deutschen Telekom AG zur Sicherstellung dieser Universaldienstleistung erloschen. Konnten bislang unwirtschaftliche Pflichtstandorte nur mit Zustimmung der Belegenheitskommune abgebaut werden, so ist die Telekom AG nach neuer Rechtslage berechtigt, auch ohne kommunales Einverständnis ihre öffentlichen Fernsprecheinrichtungen zu entfernen.

Seit Eröffnung des ersten „Fernsprechkiosk“ im Jahre 1881 in Berlin waren öffentlich zugängliche Fernsprechmöglichkeiten grundlegender und lange Zeit stetig anwachsender Bestandteil der Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland. Dies insbesondere, weil bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Telefonanschluss in Privathaushalten alles andere als selbstverständlich war.

Der allmähliche Bedeutungsverlust öffentlicher Fernsprecher begann in der zweiten Hälfte der 1990er Jahren und ging zeitlich einher mit der vollständigen Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes sowie der zunehmenden Massenverfügbarkeit von Mobilfunktechnologien. [mehr]

29.04.2022